Wer ab 01. November 2015 umziehen möchte, benötigt eine sogenannte Vermieterbestätigung – auch Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung genannt – zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter ab dem 01.11.2015 dazu, den Einzug oder Auszug seines Mieters schriftlich oder elektronisch innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen. Die Bestätigung […] Mehr erfahren