Vorsicht Bußgeld – Vermieterbestätigung wird wieder Pflicht!
Wer ab 01. November 2015 umziehen möchte, benötigt eine sogenannte Vermieterbestätigung – auch Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung genannt – zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter ab dem 01.11.2015 dazu, den Einzug oder Auszug seines Mieters schriftlich oder elektronisch innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt dadurch, dass der Vermieter seinem Mieter eine Vermieterbestätigung aushändigt.
Dazu füllt der Vermieter die Vorlage (PDF- Formblatt über uns erhältlich) mit den entsprechenden Daten zum Wohnort (Anschrift), dem Einzugs- oder Auszugsdatum und den personenbezogenen Daten der meldepflichtigen Person aus und übergibt es an den Mieter. Versäumt der Vermieter das Ausfüllen der Bestätigung oder meldet sich der Mieter nicht binnen zwei Wochen um, drohen Bußgelder von bis zu 1.000 €. Sofern ein Vermieter sogenannte Scheinadressen anbietet und dabei erwischt wird, kann dies sogar mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € bestraft werden.
Franz & Köhler Immobilien empfiehlt daher, die Vermieterbestätigung am besten direkt bei der Übergabe der Wohnung an den neuen Mieter auszuhändigen.